Die Satzung (Download hier) gibt dem Parkrat weitgehende Mitbestimmungsmöglichkeiten:
- Recht auf Informationen und Mitbestimmung in allen relevanten Gebieten, die den Park betreffen
- Mindestens zwei Abstimmungsrunden im Jahr mit den Verantwortlichen des Bezirksamtes
- Möglichkeit Empfehlungen abzugeben: Das Bezirksamt muss Ablehnungen schriftlich begründen, der Parkrat kann eine Schlichtungsrunde verlangen